Bauherren
Die Einhaltung der Luxembourger Energiesparverordnung (Règlement grand-ducal du 30 novembre 2007 concernant la performance énergétique des bâtiments d’habitation) fällt unter die Verantwortung des Eigentümers des Wohngebäudes. Dennoch ist die Kenntnis der Energieeffizienz eines Hauses oder einer Wohnung gleichwohl von Interesse für den Eigentümer und den Mieter.
Zwar ist die bindende gesetzliche Vorschrift des Energiepasses für Eigentümer- und/oder Mieterwechsel von Wohngebäuden erst nach dem 31. Dez. 2009 erforderlich. Dennoch geben steigende Energiekosten eine starke Motivation dafür, geeignete Verbesserungsmaßnahme bereits zum frühest möglichen Zeitpunkt einzuleiten.
EnergyConsult bietet Ihnen an, die Bewertung der Energieeffizienz Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung vorzunehmen. Dies ermöglicht Ihnen zu sehen, wie gut Ihr Wohngebäude bei der Klassifizierung von A (beste) bis I (schlechteste) abschneidet, wie sich Ihre Energiekosten über die Jahre entwickeln und welche Rentabilität Sie erwarten können, wenn Sie geeignete Verbesserungsmaßnahme durchführen lassen.

Da Ihre potenziellen Einsparungen mit steigenden Energiekosten höher werden und als unser Beitrag zur Umwelt, bieten wir vergünstigte Konditionen für Kunden, die bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Vorschrift die Initiative ergreifen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.
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