EnergyConsult
1 rue des Lilas
L- 8084 Bertrange
Luxembourg

Tel: +352 2631 0513

 
 

EnergyConsult ist vom Luxembourger Ministère de l’Economie et du Commerce éxtérieur autorisiert, Energiepässe auszustellen, um die Konformität zu gesetzlichen Vorschriften bezüglich Energieeffizienz zu bestätigen.

Autorisierung Nr. LUXEEB.R.00012

Energiepass

Seit dem 1. Januar 2008 ist im Großherzogtum Luxembourg für jeden Bauantrag, der Einfluss auf die Energieeffizienz von Wohngebäuden hat, der Energiepass zusätzlich zur Bestätigung der Einhaltung von Minimalanforderungen beim Wärmeschutz vorgeschrieben.

Nach dem 31. Dezember 2009 ist der Energiepass auch bei Eigentümer- und Mieterwechsel in Wohngebäuden vorgeschrieben, um dem zukünftigen Eigentümer oder Nutzer eines Wohngebäudes die Qualität und Effizienz der Heizung und Lüftung hinreichend offenzulegen.

Im Wesentlichen bestätigt der Energiepass für Wohngebäude die Qualität und Effizienz des Gebäudes und der installierten Systeme in zwei Hauptkategorien:

  • Primärenergiebedarf (Energieeffizienzklasse)
  • Heizenergiebedarf (Wärmeschutzklasse)

Darüber hinaus werden die CO2 Emissionen im Rahmen der Umweltschutzklasse betätigt und Vorschläge erarbeitet, wie die Energieeffizienz des betreffenden Wohngebäudes weiter verbessert werden kann.

Nach Fertigstellung des Gebäudes werden die tatsächlichen, jährlichen Aufwände für Energie im Energiepass festgehalten.

Wann ist der Energiepass erforderlich?

 

Ab
1. Jan. 2008

Nach 
31. Dez. 2009

Neues Bauvorhaben

x

x

Erweiterung (über 75m3)

x

x

Erweiterung (bis 75m3)*

x

x

Veränderungen der "thermischen Hülle"

x

x

Erhebliche Veränderungen

 

x

Wechsel des Eigentümers

 

x

Wechsel des Mieters

 

x

(*) nur Mindestanforderungen zu erfüllen

Kosten

Die Ausstellung von Energiepässen und die Bestätigung der Mindestanforderungen (für Bauanträge) werden nach erforderlichem Aufwand sowie nach Größe und Komplexität der Wohngebäude berechnet.

Darüber hinaus bieten wir vergünstigte Konditionen für Privatkunden, die sich bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Vorschrift für den Energiepass entscheiden.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot. 


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